Neue Chancen für Langzeitarbeitslose
Heinrich Westerbarkey, Diözesan-Caritasverband Paderborn
Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) beschlossen, das am 1.1.2019 in Kraft tritt. Diese Änderung des SGB II ist ein wichtiger Schritt hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt. Mit dem neuen § 16i im Teilhabechancengesetz sollen langzeitarbeitslose Menschen eine neue und langfristige Perspektive zum (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt bekommen. Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf, die auch von der Caritas in das Verfahren eingebracht wurden, fanden bei der Entscheidung im Bundestag Berücksichtigung.
Wir haben viel erreicht, wenngleich die Hürden zum Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt - sechs Jahre Leistungsbezug in sieben Jahren - nicht in dem Umfang gesenkt wurden, wie wir eingefordert haben. Die Sonderregelungen für Langzeitarbeitslose mit Kindern und Schwerbehinderte, bereits nach fünf Jahren ALG-II-Bezug leistungsberechtigt zu sein, begrüßen wir sehr.
Mit beschäftigungsbegleitendem Coaching und der Möglichkeit zur Weiterbildung der Langzeitarbeitslosen beinhaltet das neue Gesetz zwei Elemente, die wesentlich dazu beitragen werden, dass mit der geförderten Beschäftigung eine längerfristige Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erreicht wird.
Die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn sowie ausdrücklich auch an kirchlichem Arbeitsrecht ist ein entscheidender Faktor zur erfolgreichen Anwendung des neuen Instruments für alle Arbeitgeber, sei es in der Privatwirtschaft, bei kommunalen Arbeitgebern oder in Einrichtungen und Sozialunternehmen der Wohlfahrtsverbände.
Um einen sozialen Arbeitsmarkt vor allem in Kommunen mit hoher Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich umzusetzen, müssen Jobcenter und Kommunen vor Ort schnellstmöglich in die Vorbereitung einsteigen. Die Caritas in NRW unterstützt diesen Prozess und wird sich in den kommenden Monaten für eine gelingende Umsetzung und damit Steigerung der Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen in NRW einsetzen und auch dafür werben, in eigenen Einrichtungen und Sozialunternehmen Stellen zu schaffen.