Höhere Löhne auch ohne Streik
Das Streikrecht garantiere in der Sozialwirtschaft nicht automatisch mehr Arbeitnehmerrechte und höhere Löhne, so Norbert Altmann vom Diözesan-Caritasverband Paderborn.cpd
Gebetsmühlenartig wiederholt die Gewerkschaft Verdi, dass das kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft gehöre, "weil es mehr als einer Million Beschäftigten das Grundrecht auf Streik nimmt", so jüngst wieder Verdi-Chef Frank Bsirske in der "Westfalenpost". Für das Recht, kirchliche Einrichtungen zu bestreiken, ist denn auch Verdi bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. So viel Aufwand wäre in Bezug auf höhere Löhne bei Caritas und Diakonie gar nicht nötig gewesen, sagt die Zeitschrift "Wohlfahrt intern". Denn die sind bei Caritas und Diakonie in den meisten Fällen auch ohne Streikrecht höher.
Konkret: Die von Verdi in der Sozialwirtschaft ausgehandelten Tarife hinken in NRW weitgehend denen der Caritas hinterher. Dies ist das Ergebnis eines ausführlichen Tarifvergleichs, den die Fachzeitschrift zu 44 Berufsgruppen und Tätigkeiten in der Sozialwirtschaft vorgelegt hat. "Der von Verdi als Erfolg gewertete Tarifvertrag mit den Diakonischen Werken in Niedersachsen nimmt sich vor diesem Hintergrund etwas bescheiden aus", erklärt Norbert Altmann vom Diözesan-Caritasverband Paderborn, zugleich Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. "Dass nur dort höhere Löhne und bessere Arbeitnehmerrechte durchgesetzt werden können, wo gestreikt werden darf, stimmt zumindest in der Sozialwirtschaft nicht mit der Realität überein."
Die von Verdi aufgestellte Behauptung, dass im "Dritten Weg" des kirchlichen Arbeitsrechtes einseitig die Arbeitgeber die Regeln aufstellten, werde nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederhole. "Der ‚Dritte Weg‘ basiert auf dem Konsensprinzip zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies entspricht dem kirchlichen Charakter der Einrichtungen. Caritas-Einrichtungen sind nun einmal Teil der Kirche", so Altmann. Damit auch unter dem Konsens-prinzip nicht doch die jeweiligen Dienstgeber-Vertreter am längeren Hebel säßen, seien in den letzten Jahren die Mitarbeiterrechte deutlich gestärkt worden. "Natürlich gibt es immer etwas zu verbessern. Aber dennoch hat sich die Sonderform eines eigenen kirchliches Arbeitsrechten gerade in der Sozialwirtschaft als Segen erwiesen."