Generalistik: Nur ein erster Schritt
Nach einjährigem Ringen haben sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Bund auf eine Reform, der Pflegeausbildung geeinigt. Leider geht die Reform nicht weit genug. Da weiterhin drei Berufsabschlüsse erworben werden können, kann dies nur ein erster Schritt für den weiteren Reformprozess sein. Der Kompromiss sieht vor, dass nach einer zweijährigen generalistischen Ausbildung die Auszubildenden entscheiden, ob sie die generalistische Pflegeausbildung weiterführen oder den Abschluss der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
Allein die bisherige Krankenpflegeausbildung, die in eine generalistische Ausbildung überführt werden soll, profitiert von der Reform, Denn nur diese Absolventen sind qualifiziert, in allen Arbeitsfeldern der Pflege und über alle Lebensphasen professionelle Pflege zu verantworten. Für die Alten- und Kinderkrankenpflege bietet der Kompromiss eine frühe Spezialisierung, verbunden mit einer Begrenzung der beruflichen Handlungsfelder.
Wichtig ist, dass die weiteren zentralen Inhalte des ursprünglichen Gesetzesvorhabens in das Gesetz aufgenommen werden: Es müssen die pflegerischen Kernaufgaben, sogenannte Vorbehaltstätigkeiten, die ausschließlich von Berufsangehörigen übernommen werden dürfen, und die Hochschulausbildung Bestandteil des Gesetzes werden. Beides ist unverzichtbar zur Weiterentwicklung des Berufes und für die Patientensicherheit sowie für die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes. Eine gemeinsame Pflegeausbildung mit einer einheitlichen Berufsbezeichnung wäre der richtige Weg, um den Pflegeberuf zukunftsfähig zu machen.