Tarifparteien der Caritas einigen sich auf eine Corona-Einmalzahlung
Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Caritas haben sich am 10. Dezember am Abend auf die Auszahlung einer Corona-Einmalzahlung an die Beschäftigten geeinigt. Das soll spätestens im Juni 2021 erfolgen, die Höhe der Zahlung liegt, je nach Verdienstkategorie, zwischen 300 und 600 Euro, Auszubildende bekommen 225 Euro. Das haben beide Seiten bekannt gegeben (die entsprechenden Pressemitteilungen finden Sie am Ende dieses Textes).
Diese Einmalzahlung für alle Beschäftigten ist zu unterscheiden von dem vom Gesetzgeber beschlossenen "Pflege-Bonus", der Pflegekräften in der Altenhilfe und im Krankenhaus zugute kommt. Diesen vom Staat finanzierten Bonus haben selbstverständlich auch die betroffenen Pflegekräfte der Caritas bekommen.
Zuständig für Tarifangelegenheiten ist im Deutschen Caritasverband die Arbeitsrechtliche Kommission. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer und handelt die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) aus. Diese gelten für Mitarbeitende der 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas.
Jenseits der Corona-Einmalzahlung hat die Arbeitsrechtliche Kommission noch keine Einigung zu anderen Punkten erzielt. Diese werden Gegenstand weiterer Verhandlungsrunden im neuen Jahr.