Wir über uns
Seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung ist festzustellen, dass die Krankenkassen ihre Leistungen in der ambulanten Gesundheitshilfe zunehmend reduzieren. So werden bei der häuslichen Krankenpflege häufig ärztlich verordnete Pflegeleistungen von den Krankenkassen abgelehnt, obwohl eine gesetzliche Leistungsverpflichtung besteht.
Die restriktive Genehmigungspraxis und das komplizierte Verwaltungsverfahren führen zu Streitigkeiten mit Kranken-, Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als Kostenträger für pflegerische Maßnahmen, die oftmals nur im Widerspruchs- oder Klageverfahren gelöst werden können. Ein mühsamer und leidvoller Weg für die betroffenen Pflegepatienten und Pflegedienste!
Auf Anregung der für die Pflegedienste in NRW verantwortlichen Diözesan-Referenten/innen wurde durch die zuständigen Direktoren der fünf nordrhein-westfälischen Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn eine Clearingstelle eingerichtet, die für einzelne caritative Träger von Pflegestationen Probleme im leistungsrechtlichen Bereich klärt. Die Clearingstelle tagt ca. vier Mal jährlich. In ihr arbeiten die verantwortlichen Fachreferenten/innen aus den Diözesanverbänden, Mitarbeiter/innen örtlicher Pflegedienste sowie Juristen/innen der zuständigen Diözesan-Caritasverbände zusammen.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1997 ist die Clearingstelle zu einer häufig frequentierten, zentralen Anlaufstelle für caritative Träger in NRW geworden. Mit der Einrichtung des Internet-Dienstes wird ein schneller und unbürokratischer Zugriff auf Prüfergebnisse und sonstige Informationen der Clearingstelle ermöglicht.
Folgend finden Sie eine Übersicht Ihrer möglichen Ansprechpartner: