Hartz IV stellt Jugendlichen eine Schuldenfalle
Junge Erwachsene, deren Eltern Hartz IV beziehen, können zum 18. Geburtstag eine böse Überraschung erleben. Vom Jobcenter bekommen sie statt eines Glückwunsches zur Volljährigkeit eine Rückforderung zu viel gezahlter Sozialleistungen.
Hier haften sie tatsächlich für ihre Eltern", erklärt Ute Cappenberg vom Diözesan-Caritasverband Münster die weithin unbekannte Regelung, dass eventuelle Überzahlungen anteilig den Kindern zugerechnet werden. Weder hätten die Eltern Schuld, noch sei ihnen das in der Regel bewusst - und schon gar nicht ihren Kindern. Die Caritas fordert eine verbindliche Aufklärungspflicht der Jobcenter, um einen schuldenfreien Start ins selbstständige Leben zu sichern.
Sofern die jungen Erwachsenen über kein eigenes Vermögen verfügen, können sie die Forderung zurückweisen. Diese Möglichkeit räume ihnen der Gesetzgeber grundsätzlich ein, so Cappenberg: "Aber sie müssen auch davon wissen und welche Fristen dafür gelten." Deswegen müsse das Jobcenter rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag über anstehende Rückforderungen informieren und wie man sie abweisen könne. Das geschehe noch nicht überall, und nicht immer habe der Widerspruch Erfolg.
Allerdings muss zurückgezahlt werden, wenn die jungen Erwachsenen über eigenes Vermögen verfügen, "zum Beispiel auf einem auf ihren Namen von den Großeltern angelegten Sparbuch", erklärt Stefan Beckmann, Schuldnerberater bei der Caritas Rheine. Das seien nicht viele Fälle, aber das Problem tauche immer wieder auf. Sicherlich gebe es eine große Dunkelziffer, weil nur ein kleiner Teil der Betroffenen in die Beratung komme.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums haben sich bei über 570000 Minderjährigen insgesamt 192,1 Millionen Euro Schulden angehäuft.
Harald Westbeld