[Apr. 2019] - Leistungen aus einer Hand – ist eine der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes. Bei behinderten Kindern können Früherkennung und Frühförderung, nichtärztliche therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sonderpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Eltern nötig sein.
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Zuvor war Sie als Referentin für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation im Verband tätig.