[Apr. 2019] - Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll Menschen mit Behinderung zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verhelfen. Welche Änderungen sich dadurch für die rechtliche Betreuung ergeben, erklärt Markus Kühn vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Köln.
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