[Jan. 2019] - In Nordrhein-Westfalen bildeten seit 2003 die sogenannten Landesrahmenverträge I und II die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte in der stationären und teilstationären Erziehungshilfe. 2012 wurden sie gekündigt. Jetzt soll es neue Verhandlungen geben.
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