Die Jugendämter agieren als Rehabilitationsträger im Rahmen des § 35a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wissen wir, dass die Reform des SGB VIII neu debattiert werden soll. Dass davon auch die "inklusive Lösung" erfasst wird, wird aus ersten Planungen und Hinweisen des BMFSFJ deutlich. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen ein neues SGB VIII zum Ende der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden.
Zu beiden Themen konnten die Veranstalter Frau Angela Smessaert, juristische Referentin bei der Arbeitsgemeinschaft für Kinder und Jugendhilfe (AGJ) in Berlin gewinnen, die eine ausgewiesene Expertin ist. Sie wird in ihrem Vortrag beide Themen aufgreifen, über die aktuelle Rechtslage und den rechtspolitischen Prozess informieren. Dabei freut sie sich aber auch über angeregte Diskussionen mit dem Fachpublikum.
Veranstalter
Ansprechperson
Am Porscheplatz 1
45127 Essen