Bereits wenige Wochen nach seinem Amtsantritt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) in der Pflegeausbildung sowie die Verordnung zur Finanzierung vorgelegt. Die Zustimmung zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung durch das Kabinett sowie den Bundestag ist erfolgt. Der Bundesrat stimmt am 21. September 2018 hierzu ab. Auf Grundlage der PflAPrV sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) wird die Caritas in NRW ihr Informations- und Schulungsangebot fortsetzen.
Zu den wichtigsten Eckpunkten der neuen Ausbildungsverordnung gehören die Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung: die durch die Ausbildung zu vermittelnden Kompetenzen, die Inhalte und das Verfahren der Zwischenprüfung nach zwei Jahren, die Abschlussprüfungen sowie Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Die Auswirkungen der Finanzierungsverordnung (PflAFinV) auf diese Bereiche und welche vertraglichen Bedingungen es zu definieren gilt, sind Themen dieses Fachtages.
Im Frühjahr 2018 bildeten drei Informationsveranstaltungen zu Kernthemen der Reform den Auftakt. Nun folgen nach Vorliegen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Finanzierungsverordnung drei Fachveranstaltungen, die sich gezielt an Träger und Leitungsverantwortliche der Krankenhäuser, Einrichtungen und Dienste der Gesundheits- und Altenhilfe richten. Ziel ist, Grundlagen für den weiteren Umsetzungsprozess zu schaffen.
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