Düsseldorf/Paderborn - Die Caritas in NRW sieht im aktuellen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) ein gemischtes Signal für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen.
Positiv sei, dass die Länder künftig mehr Spielraum erhalten: Sie können Leistungsgruppen auch dann an Krankenhäuser vergeben, wenn diese nicht alle bundesweiten Vorgaben erfüllen - vorausgesetzt, die regionale Versorgung wäre sonst gefährdet.
"Krankenhausversorgung ist kein Rechenmodell auf dem Papier, sondern ein zentraler Teil der Daseinsvorsorge", betont Esther van Bebber, Sprecherin der Caritas in NRW für katholische Krankenhäuser. Dass die Länder nun Spielräume für Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen erhalten, sei gut.
"Gerade konfessionelle Häuser sichern vielerorts, insbesondere auch im ländlichen Raum, mit ihrer Geburtshilfe, Inneren Medizin oder Palliativversorgung die Grundversorgung. Sie dürfen nicht an starren Fallzahlgrenzen oder Personalschlüsseln scheitern, wenn es keine Alternative vor Ort gibt", so van Bebber, die Diözesan-Caritasdirektorin in Paderborn ist.
Die Caritas in NRW fordert daher vom Land, dass die neuen Regelungen nicht nur als theoretische Optionen bestehen bleiben, sondern aktiv genutzt werden, um Versorgungssicherheit in NRW zu gewährleisten.
Kritisch sieht die Caritas dagegen die Verschiebung der Vorhaltevergütung auf 2028, ohne dass die Systematik inhaltlich überarbeitet wurde. "Das Grundproblem bleibt: Die Vorhaltefinanzierung deckt die tatsächlichen Fixkosten vieler - gerade kleinerer - Häuser nicht ab. Das gilt besonders für Regionen mit wenig Bevölkerung, aber hoher Versorgungsverantwortung. Der katholische Wohlfahrtsverband mahnt an, dass jetzt nicht die Zeit für politisches Zögern sei: "Es braucht entschlossenes Handeln auf Bundesebene und auch auf Landesebene, um die wohnortnahe Krankenhausversorgung dauerhaft zu sichern."