Sonst drohen weitere Turbulenzen bis hin zur Insolvenz von Kliniken, die derzeit das letzte sind, was das Gesundheitssystem verkraften kann. Der erste Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium habe Entsetzen bei den Kliniken hervorgerufen.
Im Einzelnen regt die Caritas in NRW an:
1. Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollten monatliche Zuschläge aus dem Gesundheitsfonds kommen, um die Liquidität der Kliniken zu garantieren, damit Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sicher sind.
2. Für jeden Patienten, der behandelt wird, sollte zudem ein Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes gewährt werden, der die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. deckt.
3. Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
4. Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro je zusätzlich eingerichtetem Intensivplatz. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
5. Dokumentations- und Bürokratiepflichten müssen zur Entlastung des Personals deutlich reduziert werden.
6. Reha-Einrichtungen müssen in den Schutzschirm aufgenommen werden.
In der aktuellen Corona-Krise müsse die ganze Kraft der Krankenhäuser in die gesundheitliche Versorgung der Kranken investiert werden, so die feste Überzeugung auch der Caritas in NRW. Die berechtigte Sorge vieler Krankenhäuser sei es, bei falschen oder unzureichenden Gesetzesmaßnahmen in wenigen Monaten insolvent zu werden. Leider gab es beim ersten (inzwischen in Überarbeitung begriffenen) Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers keinerlei Budgetsicherheit, wurden Liquiditätsengpässe nicht aufgefangen und war weiterhin eine ausufernde Dokumentations- und Verhandlungsbürokratie zwischen Krankenkassen und Kliniken vorgesehen.
Große Sorgen bereiten uns auch die Reha-Kliniken, für die bisher kein Schutzschirm vorgesehen ist. Die Reha-Kliniken müssen ihre bisherigen Patienten entlassen oder können keine neuen Patienten aufnehmen, um für Covid-19-Patienten Akut-Behandlungsplätze zu schaffen. Hier ist die Re-Finanzierung der Einnahmeausfälle bisher überhaupt nicht geklärt.
"Das ist wirklich nicht die Zeit, um am abrechnungstechnischen klein-klein festzuhalten, während die Kliniken gefordert sind, ihre Kapazitäten auszuweiten und alles zu tun, um italienische Verhältnisse zu vermeiden", so die Caritas in NRW. "Insolvente Krankenhäuser können niemandem mehr helfen", unterstreicht der Verband. Das Rettungspaket dürfe nicht zu einer Abwicklung von Klinikstandorten führen. Der von der Bundeskanzlerin versprochene Schutzschirm für alle Krankenhäuser müsse schnell und unkompliziert umgesetzt werden.
Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es knapp 200 katholische Krankenhäuser, die ein wichtiger Teil der verbandlichen Caritas sind.
Wie auch die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen bittet die Caritas in NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Ministerpräsident Armin Laschet, sich schützend vor die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zu stellen.