Köln/Düsseldorf - Die Caritas in NRW sieht in der Zunahme der Wohnungslosenzahlen ein alarmierendes Signal und fordert ein generelles Umdenken im Umgang mit Betroffenen. "Wohnungslosigkeit wird immer noch als rein individuelles Problem verstanden, das von Menschen persönlich gelöst werden muss. Es gibt jedoch systemische Faktoren, für die gesellschaftliche Lösungen erforderlich sind", sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Caritas in Nordrhein-Westfalen, zum Tag der Wohnungslosen am 11. September.
Sorge bereitet der Caritas auch die offensichtliche Verelendung vieler Wohnungsloser in Ballungsräumen. "Wohnungslosigkeit hat meist viele Ursachen - Menschen haben beispielsweise Mietrückstande, sind von Räumungsklagen betroffen und selbst Nachzahlungen können die Kündigung nicht mehr aufheben." Gerade bei Suchterkrankungen und psychosozialen Problemen brauche es stabile Unterstützungsstrukturen für die Betroffenen", so Hensel, der Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln ist.
Hensel ruft Land und Kommunen nicht nur zu einem stärkeren Engagement gegen Wohnungslosigkeit auf, sondern auch dazu, Hilfen und Angebote besser zu vernetzen. "Es braucht regionale Konzepte, um mit klarer Zuständigkeit und gesicherter Finanzierung die Probleme anzugehen."
Wünschenswert sei beispielsweise, wenn Informationen über Räumungsklagen in einer Kommune automatisch zusammenlaufen und Betroffene in Beratungsstellen besser unterstützt werden können. Ein großes Problem, so Hensel, bleibe: "In Deutschland gibt es zu wenige bezahlbare Wohnungen." Trotzdem könne mit "Bordmitteln die Not gelindert werden. So stünden allein in NRW 160.000 Wohnungen leer, diese gelte es für die Menschen nutzbar zu machen.
Laut Wohnungslosenstatistik NRW hatten zum Stichtag 30. Juni 2023 insgesamt 108.590 Menschen keine reguläre Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Das sind rund 30.000 oder 38,6 Prozent mehr wohnungslose Personen als im Vorjahr. Ein Großteil der in der Statistik erfassten Menschen ist dabei untergebracht. Sie leben in Notunterkünften oder wohnen ohne eigenen Mietvertrag in von den Kommunen zur Verfügung gestellten Wohnungen, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auch bei Bekannten und sind entsprechend nicht auf der Straße.