Düsseldorf - Die Caritas in NRW fordert neue Regelungen zum Einsatz von mehr Personal in Altenpflegeheimen. "Angesichts von Vorschriften, Dokumentationsanforderungen und der gewünschten pflegerischen Versorgungsqualität braucht es in stationären Altenheimen eine ganz andere Personalbemessung als bisher", erklärte der Aachener Diözesan-Caritasdirektor Burkard Schröders. Auf Bundesebene werde bis 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben entwickelt. "Schon heute ist absehbar, dass es deutlich mehr Personal in stationären Einrichtungen geben muss", betonte Schröders. Die Caritas in NRW dränge auf die schnellstmögliche Einführung neuer Bemessungskriterien.
Auch Assistenzkräfte in der Pflege und andere Gesundheitsberufe sind ein wichtiger Baustein bei einem Personalmix, der sich am tatsächlichen Personalbedarf in den Altenheimen orientiere. Die Gewinnung und Qualifizierung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rückt erst jetzt näher ins Blickfeld der Politik. "Gute Pflege braucht ausreichend Personal und das wird künftig mehr Geld kosten", sagte Schröders. Eine Änderung der Personalbemessung müsse unbedingt auch eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen zur Folge haben.
"Neueste Erkenntnisse zum Verfahren der Personalbemessung bestätigen, dass ein bewohnerbezogener Personalmix eine entscheidende Voraussetzung für eine zukunftsfähige Pflege sein wird", betonte der Caritasdirektor. Die Caritas kritisiert, dass eine nordrhein-westfälische Übergangsregelung von 2016 zur Personalbemessung inzwischen ausgelaufen sei. Nach Einschätzung des Verbandes wird die bundeseinheitliche Umsetzung der Personalbemessung zudem frühestens im Jahr 2024 möglich sein, so dass für eine weitere Übergangsregelung in NRW der ermittelte höhere Bedarf für die Pflege in stationären Einrichtungen der Altenhilfe bereits berücksichtigt werden sollte.