20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention hat die Caritas in NRW von der Landesregierung "mehr politische Leidenschaft und Taten für die Kinderrechte" angemahnt. Die vielen guten Absichten, Nordrhein-Westfalen zum kinder- und familienfreundlichsten Bundesland zu machen, erhalten nach Einschätzung der Caritas im politischen Alltag nicht immer die Bedingungen für eine Realisierung.
Für alle Schulkinder, insbesondere aber für Kinder aus einkommensschwachen Familien, fordert die Caritas "echte Lernmittelfreiheit", die nicht nur Schulbücher, sondern auch Arbeitsmaterial und Ausstattung einschließt. In Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland, das Recht des Kindes auf Bildung und Chancengleichheit anerkannt.
Die Caritas regt zudem an, eine Ombudsstelle für junge Menschen in NRW einzurichten. Diese sollte Familien und junge Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Behörden unterstützen. Da bei Behördenentscheiden das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden ist, bleibt nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Gerade Menschen in Not- und Krisensituationen gehen einen solchen Weg selten. Es entspräche dem Geist der UN-Kinderrechtskonvention, wenn jungen Menschen bei Bedarf jemand zur Seite steht, der vermittelt.
Die Caritas fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat aktiv dafür einzusetzen, den "ausländerrechtlichen Vorbehalt", wonach das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention hat, aufzuheben. Es entspricht nicht der UN-Konvention, Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft zu setzen. Deutschland hält bislang (neben Österreich) als einziges weiteres Land in Europa an dieser Rechtspraxis fest.
Auch beim Kindeswohl und beim Schutz vor Gewalt und Misshandlung mahnt die Caritas weitere
Anstrengungen an: beim Ausbau der Familienzentren fehlt bislang der entsprechende Ausbau der flankierenden Beratungsdienste für junge Menschen und ihre Familien. Und beim Kinderschutz braucht auch NRW - wie andere Bundesländer - eine landesweite gesetzliche Regelung mit verbindlicher Handhabung und Finanzierung der sogenannten Frühen Hilfen.
Trotz des offenkundigen Handlungsbedarfes zur Realisierung der Kinderrechte auch auf Landesebene erkennt die Caritas in NRW an, dass es bereits verschiedene gute Ansätze gibt. Die Caritas hat die Initiative der Landesregierung begrüßt, am "Runden Tisch - Hilfe für Kinder in Not" Maßnahmen zu entwickeln, um Kinderarmut und ihre Folgen zu bekämpfen. Auch der Landesfonds "kein Kind ohne Mahlzeit", das Handlungskonzept für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in NRW und die Arbeit der Enquetekommission des Landtags sind nach Auffassung der Caritas wichtige Teilschritte, Kinderrechten mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung in politischen Prozessen und Entscheidungsstrukturen zu verschaffen.
Hintergrund: Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, (engl. Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Mit Ausnahme von zwei Staaten (USA und Somalia) haben weltweit alle Länder dieser Erde die Kinderrechtskonvention ratifiziert, Deutschland allerdings nur mit ausländerrechtlichem Vorbehalt. Seit 1989 gilt international der 20. November als Tag der Kinderrechte.