Düsseldorf - Die Caritas in NRW begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, wonach die beiden Landschaftsverbände weitere fünf Jahre für das ambulant betreute Wohnen von Menschen mit Behinderungen zuständig sind. Bis 2003 hatten diese Aufgabe die Kreise und Kommunen erfüllt. Danach hatten die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in einem Modellversuch die Zuständigkeit erhalten. Bis 2013 bleibt es jetzt dabei.
Fach- und finanzpolitisch war es nach Auffassung der Caritas richtig, die Zuständigkeit für ambulante und stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen in eine Hand zu legen. Für die Caritas steht das Wohl der Betroffenen an erster Stelle, deshalb drängt sie stets auf sachgerechte Entscheidungen über die Unterbringung im ambulanten oder stationären Wohnen.
Gegensätzliche Interessen und Kostenverschiebungen zwischen unterschiedlichen Institutionen sind also weder im Interesse der Menschen mit Behinderungen noch im Interesse des Steuerzahlers. Daher ist es weiter sinnvoll, die Entscheidung über stationäre oder ambulante Betreuung auf der Ebene des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe zu treffen.
LWL und LVR ist es gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege seit dem Wechsel der Zuständigkeit 2003 gelungen, die Zahl der behinderten Menschen, die betreut in den eigenen vier Wänden leben, von 15.300 (2004) auf 26.400 (2007) zu steigern. Neben dem Ziel, so mehr Lebensqualität für die Betroffenen zu erreichen, konnten auch deutliche Kosteneinsparungen erreicht werden. So kalkulieren die Landschaftsverbände mit 40 bis 60 Euro pro Tag für das ambulant betreute Wohnen - deutlich weniger als die 100 Euro, die ein Wohnheimplatz pro Tag mindestens kostet.
Auch die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung durch das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) zeigen, dass von der früheren Situation einer getrennten Zuständigkeit abzuraten ist.
Die Caritas hält an dem Ziel fest, dass Menschen mit Behinderungen in beiden Landesteilen und in allen Kommunen gleiche Chancen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Dazu müssen gemeinde-integrierte Leistungen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und eine Infrastruktur orientiert am Sozialraum gesichert werden.