Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
caritas in NRW
  • Home
  • Die Caritas in NRW
    • Wir über uns
    • Unsere Geschichte
    • Das Magazin "caritas in NRW"
    • KLAGS
    • Aktuelles
    • Über uns
    • Aufgaben und Ziele
    • Mitgliedsverbände
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten
    • Caritas-Werkstätten in NRW
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW und NS
    • Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
    • Onlineberatung
    • Transparenz und Finanzen
    Close
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
    • 2006-2008
    • 2009-2011
    • 2012-2014
    • 2015-2017
    • 2018-2020
    • 2021-2023
    • Pressekontakte
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Podcast "CARItalks"
    • Veranstaltungen und Events
    • Interner Bereich
    • Caritas-Jahreskampagne
    • 2015
    • 2016
    • 2017
    • 2018
    • 2019
    • 2020
    • 2021 und 2022
    • 2023
    • 2024
    • Caritas politisch
    • Mensch Caritas! Lebe Freiheit!
    • Bundestagswahl 2025
    • Europawahl 2024
    • Landtagswahl 2022
    • Bundestagwahl 2021
    • Europawahl 2019
    • Landtagswahl 2017
    • Kommunalwahl 2014
    • Fluthilfe 2021
    • "Wir wollen wohnen!"
    Close
  • Themendossiers
    • Altenhilfe und -pflege
    • Pflegeberufe
    • Arbeitslosigkeit
    • Auslandshilfe
    • Armut
    • Schuldnerberatung
    • Caritas ist Kirche
    • Europa
    • Familie
    • Kinder und Jugendliche
    • Aktion "Jetzt reden wir – Kinderrechte im Ganztag!"
    • Sozialgerechter Klimaschutz
    • Krankenhäuser
    • Menschen mit Behinderung
    • Bundesteilhabegesetz
    • Migration und Integration
    • Obdach- und Wohnungslosigkeit
    • Hilfen für Schwangere
    • Sterben und Tod
    • Suchthilfe
    Close
  • Nachrichten
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • Archiv
    Close
  • Magazin
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • Archiv
    • Verzeichnisse
    Close
  • Engagement
    • Aktuelles
    • BFD / FSJ
    • youngcaritas
    • Aktion Lichtblicke
    • Haussammlungen
    • win win für Alle
    • Über uns
    • Wissen und Arbeitshilfen
    • Aktuelle Trends und Entwicklungen
    • Glossar
    • Kontakt
    Close
Suche
Home
Filter
  • Home
  • Die Caritas in NRW
    • Wir über uns
      • Unsere Geschichte
      • Das Magazin "caritas in NRW"
    • KLAGS
      • Aktuelles
      • Über uns
      • Aufgaben und Ziele
      • Mitgliedsverbände
    • Konferenz der Caritas-Werkstätten
      • Caritas-Werkstätten in NRW
      • Konferenz der Caritas-Werkstätten in NRW und NS
      • Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte
    • Onlineberatung
    • Transparenz und Finanzen
  • Aktuelles
    • Pressemitteilungen
      • 2006-2008
      • 2009-2011
      • 2012-2014
      • 2015-2017
      • 2018-2020
      • 2021-2023
    • Pressekontakte
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Podcast "CARItalks"
    • Veranstaltungen und Events
      • Interner Bereich
    • Caritas-Jahreskampagne
      • 2015
      • 2016
      • 2017
      • 2018
      • 2019
      • 2020
      • 2021 und 2022
      • 2023
      • 2024
    • Caritas politisch
      • Mensch Caritas! Lebe Freiheit!
        • Video-Wettbewerb "Mensch Leute! Lebt Freiheit!"
      • Bundestagswahl 2025
      • Europawahl 2024
      • Landtagswahl 2022
        • Katholische Krankenhäuser
      • Bundestagwahl 2021
      • Europawahl 2019
      • Landtagswahl 2017
      • Kommunalwahl 2014
    • Fluthilfe 2021
    • "Wir wollen wohnen!"
  • Themendossiers
    • Altenhilfe und -pflege
      • Pflegeberufe
    • Arbeitslosigkeit
    • Auslandshilfe
    • Armut
      • Schuldnerberatung
    • Caritas ist Kirche
    • Europa
    • Familie
    • Kinder und Jugendliche
      • Aktion "Jetzt reden wir – Kinderrechte im Ganztag!"
        • Methodenbox
    • Sozialgerechter Klimaschutz
    • Krankenhäuser
    • Menschen mit Behinderung
      • Bundesteilhabegesetz
    • Migration und Integration
    • Obdach- und Wohnungslosigkeit
    • Hilfen für Schwangere
    • Sterben und Tod
    • Suchthilfe
  • Nachrichten
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • Archiv
  • Magazin
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
    • 2018
    • 2017
    • 2016
    • 2015
    • 2014
    • 2013
    • 2012
    • 2011
    • Archiv
    • Verzeichnisse
  • Engagement
    • Aktuelles
    • BFD / FSJ
    • youngcaritas
    • Aktion Lichtblicke
    • Haussammlungen
    • win win für Alle
      • Über uns
      • Wissen und Arbeitshilfen
        • Fördermittel
        • Leitlinien
        • Monetarisierung
        • Öffentlichkeitsarbeit
        • Prävention
      • Aktuelle Trends und Entwicklungen
        • Gesellschaftlicher Wandel
        • Motive
        • Freie Engagementformen
        • Engagement und Teilhabe
        • Junges Engagement und youngcaritas
        • Digitalisierung
      • Glossar
      • Kontakt
  • Sie sind hier:
  • Home
Header Website
  • Link kopieren
  • Bookmark
  • Print
  • E-Mail
Schließen

Artikel per E-Mail weiterempfehlen

Vielen Dank für die Weiterempfehlung!

Carinet 17
Teilen
Facebook
X-Twitter
Gut zu wissen Familienzusammenführung

Wenn Kinder und Ehegatten nachkommen möchten

Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, dass ausländische Familienangehörige nach Deutschland einreisen können. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr unterschiedlich. Sicherheit gibt es bei einer Beratung.

Eine Frau mit Kopftuch und jeweils einem Kind an der Hand steht auf einem Bürgersteig.Große Freude herrscht, wenn Kinder und Ehegatten auch nach Deutschland kommen können.pixabay/jnylee

Wann ist eine Familienzusammenführung möglich?

  • Für die Angehörigen von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU gelten die großzügigsten Regeln. Ehegatten sowie Kinder und Enkel bis 21 Jahre können nachziehen. Sie müssen nur das Verwandtschaftsverhältnis nachweisen. Der Lebensunterhalt muss nur in Ausnahmefällen aus eigenen Mitteln gesichert sein. Auch ältere Abkömmlinge und eigene Eltern dürfen kommen, sofern sie von dem, der die Zusammenführung veranlasst hat, einen Unterhalt bekommen.
  • Für ausländische Angehörige von Deutschen gilt, dass Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre nachziehen können. Der Lebensunterhalt für die Kinder muss gar nicht, für den Ehegatten nur in Ausnahmefällen aus eigenen Mitteln gesichert sein. Die Ehegatten müssen in der Regel nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse haben. Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich sind.
  • Für die meisten anderen Ausländerinnen und Ausländer gilt, dass theoretisch Ehegatten und Kinder bis 18 Jahre nachziehen können – wobei dies bei Kindern über 16 Jahren nur in Ausnahmefällen gilt. Die Ehegatten müssen nachweisen, dass sie einfache Deutschkenntnisse haben. Auch hier gilt, dass von dieser Voraussetzung abgesehen wird, wenn Bemühungen zum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Der Lebensunterhalt für die ganze Familie muss in der Regel aus eigenen Mitteln gesichert sein.
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben ebenfalls ein Recht auf Familiennachzug. Dieser kann erst nach einer Anerkennung beantragt werden, nicht während eines laufenden Asylverfahrens. Dazu müssen die Ehegatten, Kinder oder Eltern (bei Nachzug zu minderjährigen Kindern) einen Visumsantrag bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) stellen und dort persönlich vorsprechen. Wenn innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung das Visum beantragt wird, kann eine Ausnahme von der Regel gemacht werden, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein muss. Beim Nachzug von Eltern zu minderjährigen Kindern ist keine solche Frist zu beachten. 
  • Subsidiär Schutzberechtigte können den Familiennachzug ihrer Angehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern bei Nachzug zu minderjährigen Kindern) beantragen. Dieser wird gewährt, wenn dafür ein humanitärer Grund vorliegt. Dazu zählt beispielsweise eine lange Trennungszeit der Familie, wenn minderjährige Kinder durch die Familientrennung betroffen sind, wenn Familienmitglieder gesundheitliche Probleme haben oder wenn eine akute Gefahr für die Familie besteht. Es ist nicht erforderlich, dass der Lebensunterhalt für die Familienmitglieder gesichert ist. Pro Monat dürfen nur 1.000 Familienangehörige nach Deutschland nachziehen. Daher kann es zu langen Wartezeiten kommen.
  • Menschen, die aus bestimmen humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen, etwa weil sie wegen einer schweren Erkrankung nicht abgeschoben werden können, mit einer Duldung oder mit einem Bleiberecht für Langzeitgeduldete in Deutschland leben, haben kein Recht auf Familiennachzug.

Einzelprüfung bei Härtefällen

In besonderen Härtefällen können auch andere Verwandte als die Ehegatten und minderjährige Kinder zu Deutschen oder Nicht-EU-Bürgern einreisen: Wird die Mutter im Herkunftsland pflegebedürftig und es gibt niemand, der sich um sie kümmern könnte, darf sie vielleicht zu ihren erwachsenen Kindern nach Deutschland ziehen. Ebenso wenn ein hier lebender Ausländer die Hilfe von Angehörigen braucht, darf unter Umständen die erwachsene Tochter aus dem Herkunftsland einreisen, um ihn zu pflegen. Das hängt jeweils vom Einzelfall ab und ist ins Ermessen der Botschaften und Ausländerbehörden gestellt.

Was ist vor der Einreise zu tun?

Wer aus einem Land mit Visumspflicht als Familienangehöriger nach Deutschland einreisen will, beantragt bei der deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung. Dann wird von der Botschaft und der örtlichen Ausländerbehörde geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, vor der Einreise genau zu prüfen, welches Visum beantragt werden muss, da es nach der Einreise oft nicht mehr möglich ist, den Status zu wechseln. Auch wenn Staatsangehörige bestimmter Länder, z.B. US-Bürger(innen), als Tourist(inn)en ohne ein Visum nach Deutschland einreisen können, brauchen sie für längere Aufenthalte, z.B. zum Familiennachzug, ein Visum. 

  • Informationen zur Visumspflicht auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Onlineberatung für Migranten und Flüchtlinge

Im Mai 2020 startete die Onlineberatung der Caritas für Migrantinnen, Migranten, Flüchtlinge und alle anderen, die Fragen rund um die Themen Migration und Integration haben. Über die Online-Beratung können Sie einfach und sicher Ihre Fragen stellen. Für die Beratung brauchen Sie keine E-Mail-Adresse. Um zu vermeiden, dass Unbefugte Ihre Frage und die Antwort der Berater lesen, hat die Caritas einen gesicherten Beratungsbereich entwickelt. An diesem müssen Sie sich zunächst anonym anmelden. Die Expertinnen und Experten der Caritas beantworten Ihre Fragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Zur Onlineberatung geht es hier.

 

Autor/in:

  • Anita Rüffer
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Was macht eigentlich...? Migrationsberatung

Antworten auf Fragen von Ausländern

Drei Fragen an... Stadtteilmütter

Migrantinnen beraten Migrantinnen

Selbst erlebt Integrationskurse

Der Schlüssel zur Arbeit

Gesetz trifft Leben Einbürgerung

Deutsch oder türkisch?

Migrationsberatung

Downloads

PDF | 1,2 MB

Für eine neue Bleiberechtslösung

Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD und Pro Asyl haben gemeinsam die Broschüre "Für eine neue Bleiberechtsregelung" herausgegeben. Darin werden die bisherigen Bleiberechtsregelungen erläutert und die Defizite anhand zahlreicher Beispielfälle benannt. Aus den Defiziten wurden grundsätzlich Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung formuliert.
PDF | 135,8 KB

Familiennachzug aus Eritrea

Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater (aktualisiert im Mai 2019)
Facebook caritas-nrw.de YouTube caritas-nrw.de Instagram caritas-nrw.de
nach oben

Die Caritas in NRW

  • Wir über uns
  • KLAGS
  • Konferenz der Caritas-Werkstätten
  • Onlineberatung
  • Transparenz und Finanzen

Aktuelles

  • Pressemitteilungen
  • Pressekontakt
  • Stellungnahmen und Positionen
  • Podcast "CARItalks"
  • Veranstaltungen und Events
  • Caritas-Jahreskampagne
  • Caritas politisch
  • Fluthilfe 2021
  • NRW-Aktionsbündnis "Wir wollen wohnen!"
  • Glossar
  • Sitemap

Themendossiers

  • Altenhilfe und -pflege
  • Arbeitslosigkeit
  • Auslandshilfe
  • Armut
  • Caritas ist Kirche
  • Europa
  • Familie
  • Kinder und Jugendliche
  • Sozialgerechter Klimaschutz
  • Krankenhäuser
  • Menschen mit Behinderung
  • Migration und Integration
  • Hilfen für Schwangere
  • Sterben und Tod
  • Suchthilfe

Nachrichten und Magazin

  • Newsletter abonnieren
  • Aktuelle Nachrichten
  • Nachrichten aus 2025
  • Nachrichten aus 2024
  • Nachrichten aus 2023
  • Nachrichten aus 2022
  • Nachrichten aus 2021
  • Nachrichten aus 2020
  • Nachrichten aus 2019
  • Nachrichten aus 2018
  • Nachrichten aus 2017
  • Nachrichten aus 2016
  • Nachrichten aus 2015
  • Nachrichten aus 2014
  • Nachrichten aus 2013
  • Archiv des Newsletters
  • Magazine aus 2025
  • Magazine aus 2024
  • Magazine aus 2023
  • Magazine aus 2022
  • Magazine aus 2021
  • Magazine aus 2020
  • Magazine aus 2019
  • Magazine aus 2018
  • Magazine aus 2017
  • Magazine aus 2016
  • Magazine aus 2015
  • Magazine aus 2014
  • Magazine aus 2013
  • Magazine aus 2012
  • Magazine aus 2011
  • Archiv der Zeitschrift

Engagement

  • Ehrenamt
  • Aktuelles
  • BFD / FSJ
  • youngcaritas
  • Aktion Lichtblicke
  • Haussammlungen
  • Das Ehrenamtskonzept
Cookies verwalten
Datenschutz
Impressum
Erklärung Barrierefreiheit
Barriere melden
  • Datenschutz: www.caritas-nrw.de/datenschutz
  • Impressum: www.caritas-nrw.de/impressum
Copyright © caritas 2025