BTHG und Rechtliche Betreuung – Was jetzt in NRW zu tun ist
Die Referent/innen der Caritas auf der Fachtagung: Simone Bernhardt, Ludger Schulten, Roland Sobolewski, Hubertus Strippel und Heike Deimel (v. l.)Caritas
Aber wird tatsächlich alles aufwendiger? Was kommt zusätzlich auf Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer aus Haupt- und Ehrenamt zu? Um diesen Fragen nachzugehen und einen Überblick über die Änderungen in NRW zu schaffen, hat die Fachgruppe Rechtliche Betreuung der Caritas NRW am 02.07.2019 zu einem Fachtag in das katholische Centrum nach Dortmund eingeladen.
80 Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer der verbandlichen Caritas informierten sich an diesem Tag über wesentliche Bausteine der sozialen Teilhabe und über die anstehenden Veränderungen im Bereich des Wohnens von Menschen mit Behinderungen. Weitere Themenschwerpunkte waren der "Mustervertrag für besondere Wohnformen" und die veränderten Aufgaben der Rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer in diesem Kontext.
Die Bedarfsermittlung im Gesamtplan wurde ebenfalls vorgestellt und erläutert. "Das BTHG ist eigentlich richtig gut, weil gewährleistet wird, dass damit am tatsächlichen Bedarf jedes einzelnen angesetzt wird und jeder zu seinem individuellen Recht innerhalb seiner persönlichen Neigungen kommen kann.", so Hubertus Strippel vom DiCV Essen in seinem Beitrag zum Thema Bedarfsermittlung.
Alle Teilnehmenden der Veranstaltung konnten die Einschätzung noch nicht teilen, da rechtlich Betreuende zunächst den hohen zeitlichen Aufwand für die Antragstellung sehen, der auf sie zukommen wird. Ein weiteres Problem wird in der Überforderung von Angehörigen gesehen, die fürchten, dass alles komplizierter wird. Diese benötigen Beratung und Informationen, da sie diesen Wandlungsprozess als große Herausforderung betrachten. Viele fühlen sich dieser Aufgabe nicht mehr gewachsen und denken darüber nach die Betreuung ihrer Kinder oder Partner abzugeben.
Anerkannte Betreuungsvereine unterstützen Beteiligte jedoch auch in diesen Situationen und sind kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen geht. Die Teilnehmenden wünschen sich allerdings eine auskömmliche Finanzierung dieser Aufgaben, die in der Begleitung ehrenamtlich Betreuender auf sie zukommen werden.