Schuldnerberatung für alle!
Immer öfter aber werden bei der kommunalen Förderung der Schuldnerberatung ganze Personenkreise wie erwerbstätige Schuldner oder Rentner ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Finanzierung ihrer Beratung durch die Kommune.
Das Sozialstaatsgebot verlangt, dass allen Schuldnern effektiv geholfen wird! Fachlich qualifizierte Sozialberatung für Schuldner beinhaltet neben der rechtlichen Klärung und der Existenzsicherung auch psychosoziale Beratungshilfe und eine langfristige Stabilisierung. Der Zugang zur Schuldnerberatung muss niedrigschwellig sein. Die Finanzierung der Schuldnerberatung liegt im wirtschaftlichen Interesse der Kommunen, denn sie verhindert eine zukünftige Hilfsbedürftigkeit.