Frauenhäuser und Frauenberatung
Hilfen für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder gewährleisten
Nach wie vor besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung bei häuslicher Gewalt und keine gesicherte Finanzierung.
Der Zugang zu Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ist nicht für alle Frauen gesichert (z.B. für Frauen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen oder für Frauen ohne gesicherten Aufenthalt) und wird erschwert durch eine Unterversorgung im ländlichen Bereich und eine Überlastung der Hilfesysteme in Ballungszentren.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen haben keine gesicherte Finanzierungsgrundlage - die Finanzierung wird im Rahmen freiwilliger - nicht kostendeckender - Leistungen von Land und Kommunen erbracht.
Gefordert wird ein Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Hilfe und eine gesicherte Finanzierung. Nur dann wird Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen und Kinder hergestellt. Mit dem Rechtsanspruch soll ein bundesgesetzlicher Rahmen geschaffen werden - die Umsetzung muss durch die Länder und Kommunen erfolgen.
Mit dem Rechtsanspruch werden die Umsetzung von Qualitätsanforderungen und die gesellschaftliche Anerkennung dieser Hilfen befördert.