Monetarisierung im Ehrenamt
Darüber hinaus gibt es Engagementformen, die mit einer kleinen Vergütung oder Taschengeld bezahlt werden. Hierzu gehören z. B. Freiwilligendienste oder geringfügig bezahlte Tätigkeiten. Wichtig ist uns, Klarheit in den Begriffen herzustellen und solche Formen eher als Freiwilligendienst oder nebenberufliche Tätigkeit zu bezeichnen.
Auch die Ehrenamtspauschale führt oft zu Verwirrung. Sie ist eine steuerrechtliche Regelung und beinhaltet keinen Anspruch auf Vergütung für Ehrenamt. Tätigkeiten, die mit einer Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale honoriert werden, sind nach unserem Verständnis kein Ehrenamt.
Zu dem Thema gibt es verschiedene Positionspapiere: