Selbstbestimmte Teilhabe

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen muss weiterentwickelt werden – über das „Wie“ gibt es Diskussionen

Von Heinz-Josef Kessmann

Die zukünftige Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist in der

Foto: A. Pohl

letzten Zeit verstärkt in die Diskussion geraten. Sowohl die Entwicklung der Fallzahlen und die damit verbundenen Kostenbelastungen für die Sozialhilfeträger als auch die grundsätzliche Tendenz zu einer stärker personenzentrierten Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen haben diesen Diskussionsprozess angeregt.

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt einen Meilenstein in der Behindertenpolitik dar, indem sie den Menschenrechtsansatz einführt und das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft fordert. Doch nicht erst jetzt besteht Umsetzungs- und Handlungsbedarf in vielen Bereichen.

Schon zum Ende des letzten Jahres hatten der Deutsche Caritasverband (DCV) und sein Fachverband „Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie“ (CBP) ein grundlegendes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Zentrale Orientierung dieses Papiers ist – so der Titel – „die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen“. Mit dieser Orientierung wird das Recht jedes Menschen, an den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Prozessen der Gesellschaft teilzunehmen und diese mitzugestalten und mitzubestimmen, in den Mittelpunkt der Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Eingliederungshilfe gestellt. Daraus werden u.a. folgende Positionen und Forderungen abgeleitet:

  • Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist zu erhalten und im Sinne der selbstbestimmten Teilhabe weiterzuentwickeln; gleichzeitig ist durch Effizienzsteigerung die Finanzierbarkeit sicherzustellen.
  • Um selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen, sind die notwendige Unterstützung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen gemeinwesenorientiert zu organisieren und auszubauen. Dabei ist das nicht berufliche Hilfesystem immer stärker als wesentliche Ressource einer selbstbestimmten Teilhabe in die Organisation der Angebote einzubeziehen und zu qualifizieren.
  • Selbstbestimmte Teilhabe setzt voraus, dass Menschen mit Behinderungen konsequent als gleichberechtigte Bürger gesehen werden. Nicht mehr die Fürsorge steht im Mittelpunkt, sondern die Verbesserung des Zugangs zu allen materiellen, kulturellen und sozialen Möglichkeiten der Gesellschaft. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind dementsprechend personenorientiert statt institutionenorientiert auszugestalten; die Grenzen zwischen ambulanten und stationären Leistungsformen sind aufzuheben. Der Nachteilsausgleich ist leistungsgesetzlich als Teilhabegeld auszugestalten.

In weiterer Konkretisierung dieser Positionierungen fordern DCV und CBP dann eine Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen des SGB IX und SGB XII sowie der Art und Weise der Leistungserbringung und ihrer Finanzierung.

Die Diözesan-Caritasverbände in NRW unterstützen diese Meinungsbildung von DCV und CBP und haben sie in ihrer Arbeit aufgegriffen. So wurde das Positionspapier den Verantwortlichen für die Eingliederungspolitik für Menschen mit Behinderungen auf der Landesebene und in den beiden Landschaftsverbänden als Diskussionsbeitrag zur Verfügung gestellt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es nun in der politischen Debatte darauf ankommt, konkrete Umsetzungsschritte zu gehen und klare, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei darf die Frage der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nicht allein auf Kostenerwägungen reduziert werden.

Fast zeitgleich mit der Entwicklung des Positionspapiers von DCV und CBP hat auch eine Bund-Länder-

Eine klare Sicht auf die unterschiedlichen Positionen ist für die Debatte zur Weiterentwicklung
der Eingliederungshilfe förderlich.
Fotos: A. Pohl

Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ein Vorschlagspapier „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. DCV und CBP haben auf der Basis ihres oben dargestellten Positionspapiers ausführlich zu diesen Vorschlägen Stellung bezogen (Stellungnahme vom 15. Mai 2009). Dabei wird in einigen wesentlichen Punkten Übereinstimmung festgestellt; gleichzeitig werden aber auch Positionen benannt, denen die Caritas deutlich widerspricht und die sie ablehnt:

  • Auch das Vorschlagspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nennt die Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfepotenzialen sowie die Verbesserung der Teilhabe als zentrale Grundsätze der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Differenzen sind jedoch bei der praktischen Umsetzung dieser Grundsätze zu erwarten, da die Förderung dieser Ressourcen und die Vorhaltung geeigneter Infrastrukturen im Sozialraum nicht kostenlos zu haben sein werden. 
     
  • Gemeinsamkeiten sind erkennbar bezüglich der stärkeren Personenzentrierung der Leistungen, der Aufhebung der Benachteiligung bei ambulanter Leistungserbringung und bei der Benennung des „Persönlichen Budgets“ als geeigneter Leistungsform, um selbstbestimmte Teilhabe zu verwirklichen.
  • Nicht zustimmen kann die Caritas dem Vorschlag der Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe gegenüber der Pflegeversicherung, da die Eingliederungshilfe eine eigenständige Leistung darstellt. Daher sind Leistungen der Pflegeversicherung auch in einem Heim der Behindertenhilfe zu erbringen.
  • Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Anwendung des Vergaberechtes zeigen, dass die zentrale Bedeutung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses für die Absicherung des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen nicht verstanden wurde.
  • Ebenfalls abzulehnen sind die konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung der Steuerung im Einzelfall sowie der Sozialplanung, da hier immer wieder einer staatsplanerischen Vorrangstellung des Sozialhilfeträgers das Wort geredet wird.

Die Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen werden sich in den anstehenden Debatten um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in NRW an den dargestellten Grundsätzen und Positionen des Deutschen Caritasverbandes orientieren. Daher werden sie alle Vorschläge daran messen, inwieweit sie in der Praxis dazu beitragen,

  • die Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken,
  • ihre soziale und finanzielle Absicherung zu gewährleisten,
  • den individuellen Hilfsbedarf zu decken,
  • das Wunsch- und Wahlrecht zu sichern und zu stärken,
  • den Ausbau der inklusiven Bildung zu fördern,
  • die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben zu fördern.

Die Caritas in NRW setzt sich dafür ein, dass im Prozess der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in NRW der bisher eingeschlagene Weg der Rahmenzielvereinbarungen zum Wohnen und zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie der veränderten Zuständigkeit für die Hilfen zum Wohnen fortgeführt wird.

Die Entwicklung in NRW zeigt, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen vielfach schon eine personenorientierte Leistungsbemessung, -gewährung und -erbringung ermöglichen. Die vorhandenen fachlich gut qualifizierten und verlässlichen Hilfe- und Leistungsstrukturen behalten dabei ihre Bedeutung, ihre Zerschlagung muss daher vermieden werden.

Gesetzlichen Änderungs- und Klärungsbedarf sieht die Caritas in NRW vor allem in folgenden Bereichen:

  • Aufhebung der Grenzen zwischen ambulanten und stationären Leistungsformen
  • Sicherung des Zugangs zu Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben (z. B. durch ein partizipatives Teilhabemanagement, die Anwendung des Behinderungsbegriffs im Sinne des ICF und die Ausgestaltung des Hilfeplanverfahrens auf der Grundlage des ICF)
  • Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Krankenpflege (§ 37 SGB V) und der Pflegeversicherung für Bewohner in „stationären Einrichtungen“ der Behindertenhilfe

Dabei ist dem Subsidiaritätsprinzip und den Vorgaben des Leistungserbringungsrechtes Rechnung zu tragen. 

Heinz-Josef Kessmann ist Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Münster und einer der Herausgeber von „Caritas in NRW“.


Aus "Caritas in NRW", Ausgabe 3/2009