Sanktionen unverhältnismäßig
"Das stürzt die Menschen nur noch tiefer in Not", kritisierte der Paderborner Diözesan-Caritasdirektor Josef Lüttig, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege in NRW
Dies gelte besonders für Leistungsempfänger unter 25 Jahren, für die bei verpassten Terminen oder verweigerten Qualifizierungsmaßnahmen besonders scharfe Strafen gälten. Die Arbeitsämter können Empfängern von Sozialleistungen die finanziellen Mittel kürzen, wenn diese sich weigern, Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen aufzunehmen oder fortzuführen.
Bei Menschen unter 25 Jahren wird schon im Fall einer Pflichtverletzung der Regelsatz voll gekürzt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen entfallen auch die Leistungen, die über den Regelsatz hinausgehen, etwa Unterkunfts- und Heizkosten.
Rund drei Viertel (78 Prozent) der Sanktionen bei den 223000 Hartz-IV-Empfängern im Jahr 2017 kamen laut den Wohlfahrtsverbänden nur deshalb zustande, weil Termine beim Jobcenter nicht wahrgenommen worden seien. Nur etwa jede zwölfte Maßregelung wurde ausgesprochen, weil sich die Betroffenen weigerten, eine Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme aufzunehmen oder fortzuführen. Wenn der Regelsatz der Betroffenen um 10 bis 60 Prozent gekürzt werde, habe dies schwerwiegende Auswirkungen. So werde das Existenzminimum bedroht. Ob die Kürzung des Arbeitslosengeldes II mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar sei, prüfe derzeit das Bundesverfassungsgericht.
Junge Menschen unter 25 rutschten durch die Kürzungen nur tiefer in Notlagen ab, kritisierten die Wohlfahrtsverbände. Viele brächen den Kontakt zum Jobcenter ganz ab und "verschwänden" danach in sozialer Isolation, Kleinkriminalität, Schwarzarbeit, Suchtmittelkonsum oder Verschuldung.