Düsseldorf/Paderborn - Die Caritas in NRW sieht den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch nach den Korrekturen der letzten Tage mit großer Sorge. Zwar sei das Ziel stabiler Beiträge richtig. Der Entwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, setze jedoch an den falschen Stellschrauben an und verlagere strukturelle Finanzierungsprobleme auf Krankenhäuser, ambulante Dienste und Pflegeeinrichtungen - mit absehbaren Folgen für die Versorgung.
Scharfe Kritik äußert die Caritas in NRW an den jüngsten Beschlüssen zu den nicht beitragsbezogenen Leistungen. Besonders die geplanten Ansätze zur Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldbeziehende stoßen auf Unverständnis. Während hier lediglich geringe zusätzliche Mittel vorgesehen sind, sollen an anderer Stelle Bundeszuschüsse deutlich reduziert werden.
"Das ist ein finanzpolitischer Widerspruch zulasten der Solidargemeinschaft", kritisiert Esther van Bebber, Sprecherin der Caritas in NRW für den Bereich Krankenhäuser. "Wer ernsthaft Stabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung will, muss die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verlässlich regeln - und darf sie nicht einseitig den Beitragszahlenden aufbürden."
Die Caritas fordert deshalb beim Stufenplan zur Refinanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende deutlich größere Sprünge. Bereits in einem ersten Schritt müssten hierfür mindestens vier Milliarden Euro bereitgestellt werden. Damit könnte die einseitige Last bei der GKV Versichertengemeinschaft und den Einrichtungen des Gesundheitswesens, die diese Versorgung leisten, verringert werden.
Vorschläge schwächen Stabilität der Gesundheitsversorgung
Der Gesetzentwurf setze mit der vorgeschlagenen "Therapie" des Gesundheitswesens leider wieder nicht an der Ursache an, nämlich der strukturellen Unterfinanzierung. Stattdessen reduziere er die Maßnahmen auf eine reine Symptombehandlung, die jedoch zentrale Versorgungsstrukturen belaste, so van Bebber, die Diözesan-Caritasdirektorin im Erzbistum Paderborn ist.
"Die Kosten in den Einrichtungen des Gesundheitswesens werden auch in Zukunft absehbar stärker steigen als das, was nach diesem Gesetzesentwurf zukünftig refinanziert werden soll", warnt van Bebber. Die vorgesehene Kopplung der Refinanzierung aller Ausgaben an die Grundlohnsumme bilde Kostensteigerungen und erwartbare Tarifabschlüsse weiterhin nicht ausreichend ab. Bei Krankenhäusern sei zukünftig zwar eine - lediglich teilweise - Refinanzierung der Löhne und Gehälter vorgesehen. Dagegen bleibe die Anpassung der Refinanzierung an die Vergütungsentwicklung in anderen Bereichen wie der Altenhilfe und der Rehabilitation vollständig aus.
Damit manifestiert sich ein Spannungsverhältnis: "Einerseits will die Politik zu Recht, dass sich Gesundheitseinrichtungen stärker an tariflichen Löhnen orientieren, andererseits verweigert die Politik die kostendeckende und verlässliche Refinanzierung", kritisiert Matthias Schmitt, Sprecher für die Altenhilfe der Caritas in NRW. Damit fehle insbesondere diesen Versorgungsbereichen dauerhaft die notwendige wirtschaftliche Planungssicherheit - mit langfristigen Risiken für die Stabilität der Versorgung.
"Wenn Versorgung wirtschaftlich ausgehöhlt wird, entsteht keine Effizienz, sondern eine Verschiebung von Risiken", erklärt Schmitt. "Menschen erhalten notwendige Unterstützung verzögert oder gar nicht, Beschäftigte stehen im Versorgungsalltag unter zunehmendem Druck, und Träger stoßen an die Grenzen ihrer finanziellen Tragfähigkeit", warnt Schmitt, der stellvertretender Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln ist.
Die Caritas in NRW macht deutlich: Beitragsstabilität darf nicht durch einen schleichenden Abbau von bedarfsnotwendigen Versorgungsstrukturen erkauft werden. Wer die GKV nachhaltig stabilisieren will, muss die Ursachen der Finanzprobleme beheben und gesamtgesellschaftliche Aufgaben transparent und steuerfinanziert übernehmen. Andernfalls wird nicht das System gesunden, sondern seine Bruchstellen werden größer. Die Caritas in NRW hofft auf weitergehende Korrekturen zu dem Gesetz bei den Debatten im Deutschen Bundestag.