Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu Menschen mit subsidiärem Schutz
Monatlich ist ein Kontingent von 1.000 Aufenthaltserlaubnissen vorgesehen.
Die bisher geltende Härtefallregelung der §§ 22, 23 Aufenhaltsgesetz (AufenthG) bleibt zusätzlich weiterhin anwendbar. Detaillierte Regelungen sollen in einem weiteren Bundesgesetz getroffen werden.
BGBl. I 2018, 342