Verbraucherverträge: Verbesserter Schutz
Wird ein Vertrag im Rahmen eines unerbetenen Besuchs in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossen (Haustürgeschäft), darf dieser erst am folgenden Tag zur Zahlung aufgefordert werden, wenn der Rechnungsbetrag 50 Euro übersteigt (Nummer 32 des Anhangs zum UWG).
Der Vertrieb von Versicherungen, Bausparverträgen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten (§ 56a Absatz 6 GewO). Der Bußgeldrahmen für Verstöße von Veranstaltern von Kaffeefahrten wird von bis zu 1.000 Euro auf bis zu 10.000 Euro erhöht (§ 145 Absatz 4 GewO).
Influencerinnen und Influencer in sozialen Medien müssen ihre Postings als Werbung kennzeichnen, wenn sie ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung von dem Hersteller/Vertreiber des empfohlenen Produkts erhalten (§ 5a Absatz 4 Satz 2 UWG).
Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ändert Vorschriften des BGB, um Verbraucher besser vor Benachteiligungen in telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Strom- oder Energielieferungen, Streaming- oder anderen Online-Diensten sowie überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen (In Kraft für neue Verträge teilweise ab 01.10.2021 bzw. 01.07.2022).
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