Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Absonderung (Quarantäne)
Dies ist möglich, wenn sie
- durch öffentlich-rechtliche Vorgaben zur Absonderung verpflichtet sind oder diese aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben empfohlen wird,
- eingehend telefonisch ärztlich befragt worden sind Dies gilt sowohl für die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als auch für die Feststellung des Fortbestehens der Arbeitsunfähigkeit.
Die Krankschreibung darf höchstens solange befristet werden, wie auch die öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht (§ 4 Abs. 6 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie).