SGB II/SGB XII – Leistungen ab Geburt von Kindern von Drittstaatsangehörigen
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung stellt in einer Weisung vom 17. Juli 2017 klar, dass neugeborene Kinder von Drittstaatsangehörigen ab Geburt Anspruch auf SGB II-/SGB XII-Leistungen haben. Die Eltern müssen nicht mehr monatelang auf Leistungen warten.
Die Weisung des Bundesministeriums finden Sie hier.