Sexuelle Gewalt an Kindern in Kitas sowie Schülerinnen und Schülern: Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt auch Kinder und Jugendliche in Krippen, Kindergärten, in der Kindertagespflege oder in Schulen. Kommt es dort zu einem sexuellen Übergriff, haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung. Zu den Leistungen gehören medizinische Versorgung, berufliche und soziale Teilhabe, Pflegeleistungen und Geldleistungen.
Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Einrichtungsleitung meldet den Missbrauchsfall an die gesetzliche Unfallversicherung. Sobald die gesetzliche Unfallversicherung informiert ist, wird sie von Amts wegen, das heißt ohne Zutun der/des Betroffenen, tätig.
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/recht/schadensersatz-und-entschaedigung