Psychotherapie: Gruppentherapeutische Grundversorgung
Die Inanspruchnahme wird in der Regel jenen Erkrankten angeboten, die in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Empfehlung für eine Therapie in der Gruppe bekommen haben (§§ 8 und 21 Abs. 1 Nr. 2 Psychotherapie-Richtlinie). Eine Kombination mit der Einzeltherapie ist möglich.
Neben der Vermittlung von grundlegenden Inhalten der ambulanten Psychotherapie - beispielsweise über die verschiedenen Behandlungsverfahren der Psychotherapie - geht es bei dem neuen Gruppenangebot auch um eine erste Symptomlinderung. Ein oder zwei Therapeuten informieren zudem über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie.
Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung kann bis zu viermal je Krankheitsfall mit jeweils 100 Minuten erbracht beziehungsweise in Anspruch genommen werden. Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist für die Therapeutinnen und Therapeuten kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen und auch kein Gutachterverfahren vorgesehen.