Psychotherapeuten: Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren
Damit erkennt der Gesetzgeber endlich an, dass die psychosozialen Daten eines Menschen, der sich einem Therapeuten anvertraut, mindestens so schutzwürdig sind wie die Gesundheitsdaten eines Hundes, die dessen Besitzer einem Tierarzt übermittelt bzw. die personenbezogenen Daten eines Steuerbetrügers, der Hilfe bei seinem Steuerberater sucht.