Prävention gegen sexualisierte Gewalt: Interventionsordnung und Rahmenordnung für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Die "Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" gilt in der 2022 beschlossenen Fassung in allen (Erz-)Diözesen weiter.
www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention
Die Regelungen sollen als für alle (Erz-)Diözesen einheitliche "Ordnung" Geltung haben. Sie sind verbindlich für caritative Dienstgeber.
Der Beitrag wurde im Juni 2024 umfangreich aktualisiert und weicht daher inhaltlich von der gedruckten Fassung der Ausgabe 2/2020 (April 2020) des Recht-Informationsdienstes ab.