Pflegekammer NRW
Mit der Pflegekammer wird den Angehörigen aller Pflegeberufe in NRW wie bisher schon den Ärzten, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtanwälten und Handwerkern eine gleichwertige gesetzliche Möglichkeit zur Selbstbestimmung über ihre zentralen gesellschaftlichen Aufgaben übertragen: Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege auf der Grundlage aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse, Förderung der beruflichen Belange der Pflegenden unter Beachtung der Interessen der Bevölkerung, Vertretung der Pflegenden in Politik, Gesundheitswesen und Gesellschaft. Insoweit waren bisher die Gesundheitsministerien zuständig.
Tarifverträge werden nach wie vor von den Gewerkschaften abgeschlossen.
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