Persönlichkeitsschutz: Pfleger im Altenheim filmt Bewohner
Amtsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2018, Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.10.2018, Seite 26
Der angeklagte Krankenpfleger hatte ein 47-Sekunden-Video mit dem Handy aufgenommen, das einen alten Mann in seinem Bett zeigte. Zu hören war eine männliche Stimme, die immer wieder "Hallo" sagte, worauf der alte Mann immer wieder mit "Hallo" antwortete. Hörbar war ein kurzes Lachen im Hintergrund.
Der Krankenpfleger gab an, wegen eines geplanten Arbeitsplatzwechsels habe er den dementen Patienten gefilmt, um eine Erinnerung an ihn zu haben, denn er habe diesen Patienten sehr gemocht, drei Jahre täglich gut gepflegt sowie oft gemeinsam mit ihm das Lieblingslied "O Sole mio" gesungen und auf der Gitarre begleitet.
Zur Anklage kam es, weil seine damalige Freundin, der er das Video gezeigt hatte, ihn anzeigte, nachdem er die Beziehung beendet hatte.
Den Antrag der Verteidigung, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen, lehnten die Staatsanwaltschaft und das Gericht ab.
Der Krankenpfleger wurde wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt (50 Tagessätze zu 50 Euro).
Der Richter wies in der Begründung des Urteils ausdrücklich darauf hin, dass er dem Angeklagten abnehme, "nicht aus böser Absicht gehandelt zu haben." Jedoch sei die Persönlichkeitsverletzung sehr schwerwiegend.