Persönlichkeitsschutz: Fernsehsendung mit Aufnahmen eines Patienten in der Psychiatrie
Landgericht München, Urteil vom 20.03.2008 - 7 O 12954/05
Ein Schüler wurde wegen eines akuten Ausbruchs einer schizophrenen Psychose auf eine geschlossene Psychiatrie-Station eingeliefert; dort fanden Aufnahmen für eine Fernsehdokumentation statt. Der Schüler, der nicht einwilligungsfähig war, ließ sich auf dem Flur der Klinik filmen und drängte sich zeitweise aggressiv ins Bild. Später versuchte er die Sendung des Films "Das Wüten des Wahnsinns …" zu verhindern. Der Film wurde aber von einem Privatsender gezeigt und u. a. auch von den Klassenkameraden des Schülers gesehen.
Das Landgericht München verurteilte u. a den ärztlichen Direktor der Psychiatrie wegen grobfahrlässiger Verletzung des Persönlichkeitsrechts zum Ersatz des Nichtvermögensschadens in Höhe von 30.000 Euro.