Neuregelung der Anspruchstage auf Kinderkrankengeld
In den Jahren 2024 und 2025 können Elternteile für 15 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende für 30 Arbeitstage.
Besteht für mehr als zwei Kinder Anspruch auf Kinderkrankengeld, wird dieses höchstens für 35 Arbeitstage im Jahr gewährt. Alleinerziehende erhalten es für höchstens 70 Arbeitstage.
§ 45 SGB V