Moped-Führerschein: Heraufsetzung des Mindestalters in NRW
§ 3 der Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre (GV.NRW 2021, 759)
Die Fahrerlaubnis AM berechtigt zum Führen leichter zweirädriger Kraftfahrzeuge, dreirädriger Kleinkrafträder und leichter vierrädriger Kraftfahrzeuge
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
- einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz.
Zu weiteren Einzelheiten siehe § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung: