Masernimpfpflicht: Nachholfrist für Schutzimpfung bis zum 31.07.2022
www.kbv.de/html/15356.php und
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ_Uebersicht_MSG.html;jsessionid=13BFB88D1100E618AA626C17F99DD4AC.internet072?nn=2375548
Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen. Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, vor dem 1. März 2020 in der Einrichtung beschäftigt waren und den Nachweis noch nicht erbracht haben, müssen diesen bis spätestens am 31. Juli 2022 erbringen.
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