Krankenversicherung: Zuzahlungen bei Mutter-/Vater-/Kind-Kur
Die gesetzliche Zuzahlung zu einer Mutter-/Vater-/Kind-Kur-Maßnahme beträgt 10 Euro je Kurtag für Erwachsene und somit bei einer Dauer der Kur von drei Wochen 210 Euro, bei Verlängerung der Kur um eine Woche 280 Euro. Kinder sind kostenfrei.
Die Selbstbeteiligung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. bei chronisch Kranken auf ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens begrenzt.
Ein Hartz IV-Bezieher kann beispielsweise am Jahresanfang eine Selbstbeteiligung in Höhe von zwei Prozent, bei chronischer Erkrankung von einem Prozent an seine Krankenkasse zahlen, um dadurch von allen weiteren Zuzahlungen für Gesundheitskosten befreit zu sein. (§ 62 SGB V).
Die Befreiung von allen Zuzahlungen in 2017 erreicht er durch Zahlung von 98,16 Euro, bei chronischer Erkrankung reichen 49,08 Euro.
Vordrucke für den Antrag auf Erstattung bereits geleisteter Zuzahlungen beziehungsweise Zuzahlungsbefreiung sind bei der Krankenkasse und im Internet erhältlich.