Krankenversicherung: Familienversicherung für behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung
Das hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 27-jährigen geistig behinderten Frau aus Hagen entschieden. Die AOK Nordwest hatte es abgelehnt, die Tochter über das 23. Lebensjahr hinaus kostenlos über ihren Vater als familienversichert zu führen, weil die Tochter sich selbst unterhalten könne.
Aufgrund eines medizinischen Gutachtens war das Sozialgericht zu der Überzeugung gelangt, dass die junge Frau wegen ihrer seit Geburt bestehenden geistigen Behinderung allenfalls eine gering qualifizierte Tätigkeit im Niedriglohnbereich ausüben könne und deshalb dauerhaft Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müsse.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 27.06.2013 - S 39 KR 490/10