Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands
1. Arbeitshilfe zur Durchführungsverordung zum KDG
Das Katholische Datenschutzzentrum hat den Inhalt der KDG-DVO in einer Arbeitshilfe zusammengefasst und erläutert.
2. Umgang mit Bildern von Kindern und Jugendlichen
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands hat durch Beschluss vom 04.04.2019 ihren umstrittenen Beschluss vom 18.04.2018 zu demselben Thema aufgehoben und durch neugefasste allgemeine abstrakte Hinweise ersetzt.
Der Beschluss gibt die Rechtsauffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten wieder. Nicht berücksichtigt wird u. a. die für alle caritativen Einrichtungen einschlägige Strafvorschrift des § 201a StGB, die für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr androht.