Kirchlicher Datenschutz: Erhöhte Anforderungen an Mitarbeitervertretungen
Diese gelten u. a. auch für die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten durch Mitarbeitervertretungen der Bistümer, der Kirchengemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen selbständigen kirchlichen Rechtsträgern.
Dadurch wird Dienstgebern und Mitarbeitervertretungen eine erheblich erhöhte Verantwortung für den Schutz der Mitarbeiterdaten auferlegt.
Kirchlicher Anzeiger des Bistums Aachen, 2020, Nr. 454
Amtsblatt des Erzbistums Köln, 2020, Stück 12/2020, Nrn. 141 und 145
Amtsblatt des Erzbistums Münster, 2020, Nr.1, Art. 8 und Art. 9