Kinderkranken- und Kinderbetreuungsgeld 2023
- Im Jahr 2023 besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld je gesetzlich krankenversichertem Elternteil für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind für bis zu 30 Arbeitstage und für Alleinerziehende für bis zu 60 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.
- Anspruch auf pandemiebedingtes Kinderbetreuungsgeld besteht bis zum 7. April 2023, wenn ein Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.
Besteht kein Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V, hat der Mitarbeiter Anspruch auf entsprechende Freistellung (§ 45 Abs. 5 SGB V).