Kindergeld für volljährige verheiratete Kinder
Der Anspruch auf Kindergeld besteht, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung befinden.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.10.2013 – III R 22/13 seine bisherige Rechtsprechung geändert, weil der Gesetzgeber 2012 die Einkommensgrenze für Kinder von 8.004 Euro im Jahr abgeschafft hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2013 – III R 22/13