Keine Höchstanspruchsdauer auf Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines versicherten Elternteils
Bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres ist vom Vorliegen der medizinischen Gründe für die Mitaufnahme eines Elternteils auszugehen; in diesen Fällen ist nur die Dauer der notwendigen Mitaufnahme von der stationären Einrichtung gegenüber dem begleitenden Elternteil zu bescheinigen.
Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist es behindert und auf Hilfe angewiesen, sollen zusätzlich die medizinischen Gründe bescheinigt werden.
§ 45 Abs. 1, 2 und 2a SGB V