Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
Nach der gesetzlichen Konzeption stünden Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichberechtigt nebeneinander. Zur Abdeckung eines individuellen Bedarfs könnten Eltern beide Formen der frühkindlichen Förderung nebeneinander in Anspruch nehmen.
Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 05.02.2020 - 12 B 1324/19