Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug: Aufhebung und Anpassung 2023
Bei teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich für 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro. Jedoch darf die Beschäftigung das festgestellte Leistungsvermögen - bis zu drei bzw. sechs Stunden täglich - nicht überschreiten.
§ 96a SGB VI