Häusliche Pflege: Vergütung für häusliche 24-Stunden-Pflege
Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind nur die Stunden, in denen Familienangehörige in der Wohnung oder in einem Restaurant die Betreuung übernommen haben.
Der Anspruch auf den Mindestlohn verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsrist beginnt jeweils mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Vereinbarungen, die für Arbeits- und Bereitschaftszeiten niedrigere Vergütungen vorsehen, sind gesetzwidrig und angesichts des finanziellen Risikos von mehr als 8.500 Euro je Monat hochriskant.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2022 - 21 Sa 1990
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021 - 5 AZR 505/20