Grundsicherung nach SGB II und SGB XII: Regelbedarfe und andere existenzsichernde Leistungen 2022
Regelbedarfsstufen |
Monatsbetrag (Mehrbetrag) |
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1 |
Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte (Eckregelsatz): |
449 Euro (+ 3) |
2 |
Zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: |
404 Euro (+ 3) |
3 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
360 Euro (+ 3) |
4 |
Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: |
376 Euro (+ 3) |
5 |
Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: |
311 Euro (+ 2) |
6 |
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: |
285 Euro (+ 2) |
Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen: Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets I ist gesetzlich bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten. Die gesetzliche Regelung ist auf das ALG II ("Hartz IV"), auf die Sozialhilfe, und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzuwenden, die länger als 18 Monate in Deutschland sind (§ 67 Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Sie gilt nicht nur für Erst- oder Neuanträge, sondern erfasst alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2022 begonnen haben bzw. beginnen werden. Sie ist allerdings nicht anwendbar, wenn bereits vor März 2020 die Unterkunfts- und Heizkosten wegen "Unangemessenheit" abgesenkt wurden (§ 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II).
Kindergeld 2022
Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2022 erhöht. Für das
- erste und zweite Kind beträgt es jeweils 219 Euro,
- für das dritte Kind 225 Euro und für das
- vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.
Mindestunterhaltsbeträge 2022
Die Mindestunterhaltsbeträge für Kinder, die der Unterhaltsschuldner nach der Düsseldorfer Tabelle mindestens zu zahlen hat, sofern er leistungsfähig ist, werden erhöht.
Die monatlichen Mindestunterhaltsbeträge für 2022 betragen
- für Kinder von 0-5 Jahren: 378 Euro,
- für Kinder von 6-11 Jahren: 434 Euro,
- für Kinder von 12-17 Jahren: 508 Euro.
Unterhaltsvorschuss 2022
Der Unterhaltvorschuss wird in Höhe der Mindestunterhaltsbeträge gezahlt. Jedoch wird das gesetzliche Kindergeld angerechnet. Somit beträgt die Höhe des Unterhaltsvorschusses 2022 pro Monat:
Alter des Kindes |
0-5 Jahre |
6-11 Jahre |
12-17 Jahre |
Mindestunterhalt (Regelbetrag laut Düsseldorfer Tabelle) |
396 Euro |
455 Euro |
533 Euro |
Abzug Kindergeld |
219 Euro |
219 Euro |
219 Euro |
Unterhaltsvorschuss |
177 Euro |
236 Euro |
314 Euro |
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 brutto Euro je Zeitstunde.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchen-Mindestlöhne, deren Höhe in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Eine Übersicht ist zu finden unter